KLASSE C

DAS TICKET ZUM TRUCKER

Als Königsklasse unter den Führerscheinen gilt die Klasse C bzw. CE. Diese berechtigt zum Fahren von schweren Lastzügen bzw. Sattelkraftfahrzeugen über 7500 kg samt Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht. Dafür braucht es neben Augenmaß am Lenkrad vor allem Übung. Zwar hilft heute gleich eine ganze Reihe von Assistenzsystemen und Spiegeln dem Fahrer, Ausmaße und Umfeld des LKW stets im Blick zu behalten. Doch erfordert es ein erhebliches Maß an Routine, um möglichst schnell die Verkehrssituation zu erfassen und das schwere Gefährt auch sicher auf der Autobahn, den Bundesstraßen und in der Stadt lenken zu können.

Spezifikationen der Klasse C


Grundqualifikation,
Aus- und Weiterbildung


Berufskraftfahrer


BKrFQG, § 4 und § 5

Als anerkannte Ausbildungsstätte (BKrFQG, §7) bieten wir die beschleunigte Grundqualifikation und die Aus- und Weiterbildung für Berufskraftfahrer*innen (BKrFQG, §4 und §5) in regelmäßigen Abständen in unserer Fahrschule an. Für alle gewerblich tätigen Fahrer*innen im Güterverkehr (über 3500 kg) und alle Busfahrer*innen (mehr als 8 Fahrgastplätze) schreibt das Gesetz eine regelmäßige Weiterbildung von 5 x 7 Stunden (5 Module) innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes vor. Die Grundqualifikation wird durch die Teilnahme am Unterricht und das erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erworben.

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