BKF – Aus- und Weiterbildung

Hintergrund und gesetzliche Bestimmungen

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt seit seinem Inkrafttreten am 1. Oktober 2006 den Erwerb grundlegender Kenntnisse für Berufskraftfahrer*innen. Alle Fahrer*innen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr müssen dabei besondere Kenntnisse nachweisen, soweit sie Fahrten mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der C-Klassen sowie D-Klassen erforderlich ist (in erster Linie Lastkraftwagen (LKW) und Kraftomnibusse (KOM). Das BKrFQG beruht auf der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer*innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr. 
Das BKrFQG und die dazugehörige Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQV) wurden mit dem Ziel erlassen, die Sicherheit im Straßenverkehr durch den Erwerb tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse zu erhöhen und gleichzeitig den Umweltschutz zu verbessern, indem Aspekte einer vorausschauenden Fahrweise vermittelt werden, die helfen den Kraftstoffverbrauch zu optimieren.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur


Info

Wir vermitteln Fachwissen

Fahrer*innen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr müssen zunächst eine Grundqualifikation nachweisen. Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht im gewerblichen Personenverkehr (D-Klassen) seit dem 10. September 2008 und im gewerblichen Güterkraftverkehr (C-Klassen) seit dem 10. September 2009. Berufskraftfahrer*innen, denen die Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 beziehungsweise dem 9. September 2009 erteilt wurde, müssen fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation eine Weiterbildung abschließen. 
Personen, denen die betreffenden
Fahrerlaubnisklassen vor dem 10. September 2008 (D-Klassen) beziehungsweise dem 10. September 2009 (C-Klassen) erteilt wurden, sind aufgrund der Besitzstandswahrung vom Nachweis der Grundqualifikation befreit. Die Verpflichtung zur Weiterbildungsmaßnahme gilt allerdings auch für sie.


Mit unserem Dozenten konnten wir einen sehr erfahrenen und zertifizierten Fachmann auf diesem Gebiet für uns gewinnen, der als langjähriger Mitarbeiter eines großen Automobilherstellers im Fahrsicherheitstraining (Bereich Nutzfahrzeuge) aktiv war und sich seit einigen Jahren auf die BKF Aus- und Weiterbildung spezialisiert hat.


Die 5 Module

  • ECO-Training und wirtschaftliches Fahren
  • Spezialvorschriften und digitaler Tachograf
  • Verkehrs- und Umweltsicherheit im Personen- und Güterkraftverkehr
  • Gesundheit und Ernährung, sowie Notfallverhalten
  • Ladungssicherung und kundenorientiertes Verhalten


Förderung der Bundesregierung für die Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs

Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm zur Förderung der Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen aufgelegt. Das Programm startete 2009 und ist unbefristet angelegt.


Ziel ist es, 

  • die branchenbezogene Qualifizierung von Arbeitnehmer*innen zu fördern, ihre betriebliche Einsatzfähigkeit zu verbessern und ihnen damit größere Chancen auf dem deutschen und europäischen Arbeitsmarkt zu sichern;
  • einem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen dauerhaft entgegenzuwirken sowie die Qualifikation des Personals schneller an die sich ändernden Rahmenbedingungen für das unternehmerische Handeln anzupassen.


Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Info
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GRUNDQUALIFIKATION – NICHT FÜR ALLE

Alle Personen, denen die betreffenden Fahrerlaubnisklassen vor dem 10. September 2008 (D-Klassen) beziehungsweise dem 10. September 2009 (C-Klassen) erteilt wurden, sind aufgrund der Besitzstandswahrung vom Nachweis der Grundqualifikation befreit. Die Verpflichtung zur Weiterbildungsmaßnahme gilt allerdings auch für sie.

Hast du Fragen zur Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung?

Weitere Informationen zwecks Terminabsprache und Kurstermine unter Telefon: 0 28 64 / 77 83

oder sende uns eine Mail: ps-team-reken@gmx.de

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