In Deutschland regelt seit 1998 die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), unter welchen Voraussetzungen bestimmte Kraftfahrzeuge geführt werden dürfen. Am 19. Januar 2013 wurden im Zuge der europaweiten Vereinheitlichung der Fahrerlaubisklassen eine neue Verordnung erlassen, wonach nunmehr 16 Führerscheinklassen existieren.
Führerschein für Motorrad/Mofa (Klasse A und Mofa)
AM Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge
A1 Krafträder bis zu einem Hubraum von 125 ccm und 11 kW Leistung
A2 Kafträder bis zu einer Leistung von 35 kW
A Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Führerschein für PKW (Klasse B)
B bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse
BF17 bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (ab 17 Jahren mit Begleitung)
B96 zwischen 3500 kg und 4250 kg zulässige Gesamtmasse, mit Anhänger
BE Fahrzeuge der Klasse B in Verbindung mit einem Anhänger bis 3500 kg
Führerschein für LKW (Klasse C)
C über 3500 kg zulässige Gesamtmasse
C1 bis 7500 kg zulässige Gesamtmasse
CE Fahrzeuge der Klasse C in Verbindung mit einem Anhänger über 750 kg
C1E Fahrzeuge der Klasse C1 in Verbindung mit einem Anhänger über 750 kg sowie solche
der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg
Führerschein für Busse (Klasse D)
D Transport von mehr als 8 Personen (zzgl. Fahrer)
D1 bis 8 m Länge und Transport von 8 bis 16 Personen (zzgl. Fahrer)
DE Fahrzeuge der Klasse D in Verbindung mit einem Anhänger über 750 kg
D1E Fahrzeuge der Klasse D1 in Verbindung mit einem Anhänger über 750 kg
Sonderklassen (Klasse L und T)
L Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h sowie selbstfahrende
Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
T Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaftliche bis 60 km/h sowie selbstfahrende
Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h